Herkunftsnachweis

Herkunftsnachweis (HKN) für geschützte Vogelspinnen, zum Nachweis der Besitzberechtigung gemäß § 22 BNatSchGgemäß § 7 BartSchV ist natürlich auch dabei.

Haltungsparameter

Die meisten Vogelspinnen werden bei leicht erhöhter Zimmertemperatur gehalten, die von 22 bis 25 Grad Celcius liegt und einer Luftfeuchtigkeit von 70% bis 80%. Staunässe ist zu vermeiden.